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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Bei der Durchsicht der Internetseiten der Innungsmitglieder fällt auf, dass bei
einigen kein oder nur ein
unvollständiges IMPRESSUM vorhanden ist.
Auch wenn der Internetauftritt nur aus einer Seite (z.B. Baustelle oder
ähnliches) besteht ist ein Impressum
bei jeder gewerblichen Internetseite gemäß
dem Telemediengesetz verpflichtend.
Unvollständige oder nicht vorhandene Impressumsangaben provozieren unter
Umständen lästige und teure
Abmahnverfahren!
Bitte informieren Sie sich - hier können Sie ein
Merkblatt des ZDH über die Impressumspflicht auf Internetseiten
(als
PDF-Datei) herunterladen.
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